Richtgrößenprüfung

Die Richtgrößenprüfung stellte eine der in § 106 Abs. 2 SGB V (alte Fassung) genannten Regelprüfmethoden zur Überwachung der Verordnungsweise im vertragsärztlichen Bereich dar. Die Richtgrößenprüfung wurde ab dem Prüfzeitraum 2017 abgeschafft und auf jeweiliger Landesebene durch andere Prüfarten ersetzt.

 

Bei Überschreitung des jährlich für Arzneimittel / Heilmittel zur Verfügung stehenden Richtgrößenvolumens um wenigstens 15 % ist mit der Durchführung einer Prüfung zu rechnen.

 

Im Rahmen der Prüfung ist es entscheidend, die Besonderheiten der Praxis, die zu der Überschreitung geführt haben, der Prüfungsstelle / dem Beschwerdeausschuss so genau wie möglich darzustellen.

 

Einen Anhaltspunkt, wo diese Besonderheiten zu finden sind, bietet die Analyse der Verordnungsdaten, die von der Prüfungsstelle regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Hierauf aufbauend sind praxisindividuell Behandlungsschwerpunkte herauszuarbeiten, die zur Notwendigkeit vermehrter Verordnungen geführt haben.

 

Die Rechtsprechung hat mittlerweile definiert, auf welche Art und Weise der Vortrag von Praxisbesonderheiten gegenüber den Prüfgremien zu erfolgen hat.

 

Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten 19 ff. der zum download bereitgestellten Präsentation.

 

Genügt der Vortrag der Praxisbesonderheiten diesen Vorgaben nicht, muss die Prüfungsstelle / der Beschwerdeausschuss die Ausführungen des Arztes bei der Prüfung grundsätzlich nicht berücksichtigen.

 

Bitte beachten Sie, dass der Vortrag der Praxisbesonderheiten spätestens vor dem Beschwerdeausschuss erfolgen muss! Im gerichtlichen Verfahren ist es nicht mehr möglich, neue Aspekte zu Praxisbesonderheiten vorzutragen.

 

Rechtsanwalt Hübner berät und vertritt Sie in Richtgrößenprüfungsverfahren nach § 106 SGB V (alte Fassung).

 

Zum Leistungsangebot von Rechtsanwalt Hübner gehört hierbei u.a.:

  • Aufarbeitung der Verordnungsdaten der Prüfungsstelle
  • Aufarbeitung der Verordnungsdaten der Arztpraxis
  • Analyse möglicher Datenfehler
  • Analyse der Behandlungs- und Verordnungsschwerpunkte
  • Analyse erforderlicher / notwendiger (Mehr-)verordnungen
  • rechtssichere Darstellung der Praxisbesonderheiten
  • Vertretung gegenüber der Prüfungsstelle / dem Beschwerde-ausschuss / dem Sozialgericht

 

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt zu Rechtsanwalt Hübner auf.